KURZE ERKLÄRUNG
Um Ihr Geld zurückzuerhalten, vereinfachen wir den Prozess: Registrieren Sie sich online, geben Sie die nötigen Informationen an – auch ohne Rechnung. Wir melden uns schnell bei Ihnen.
Kein Kostenrisiko für Sie! Wir leiten den gesamten Prozess und honorieren uns nur bei Erfolg mit einem Anteil des rückerstatteten Betrags. Die Registrierung erfolgt kostenfrei und anonym. Melden Sie sich jetzt unverbindlich an und holen Sie sich Ihr Geld zurück!
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WARUM SERVICEPAUSCHALECHECK.AT?
Die Rechtslage ist klar: Viele Servicepauschalen sind unrechtmäßig. Wir gehen von einer hohen Erfolgsquote bei der rückforderung aus. Lassen Sie sich nicht einschüchtern – wir stehen Ihnen zur Seite.
Im Falle einer erfolgreichen Rückforderung der Servicepauschale erhalten wir 33% des rückerstatteten Betrags.
WER IST SERVICEPAUSCHALECHECK.AT
Unser Engagement für Sie geht über bloße Versprechungen hinaus – unsere umfangreiche Erfahrung und herausragende Erfolgsquote zeugen von unserer Kompetenz. Negative Bewertungen? Die werden Sie bei uns nicht finden. Ihr Erfolg ist unser gemeinsames Ziel.
Servicepauschalecheck.at, eine Marke von M&S Prozessfinanzierung, bringt langjährige Expertise in der Rückforderung von Geldbeträgen, die gegen geltendes Recht verstoßen, mit.
FUNKTIONIERT DAS WIRKLICH?
Diese Artikel verdeutlichen, dass das Thema der Servicepauschalen und deren Rückforderung aktuell ist und durchaus Erfolgschancen für Verbraucher:innen besteht, insbesondere nach relevanten Gerichtsentscheidungen.
OE3 berichtet darüber, wie unklar oft die Zusatzleistungen sind, die mit Servicepauschalen abgegolten werden sollen. Besonders nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs gegen Gebühren bei Fitnessstudios, das feststellte, dass Gebühren, Entgelte und Servicegebühren nicht verrechnet werden dürfen, wenn es dafür nicht eine klare zusätzliche Mehrleistung gibt, wurden Parallelen zu den Servicepauschalen bei Mobilfunkverträgen gezogen. Es gibt demnach bereits Fälle, in denen Kunden erfolgreich ihre für Servicepauschalen gezahlten Beträge zurückfordern konnten.
help.ORF.at greift ebenfalls das Thema auf und erläutert, dass der Oberste Gerichtshof (OGH) Gebühren bei Fitnessstudios für unzulässig erklärte, weil nicht klar war, wofür diese eigentlich verlangt werden. Diese Entscheidung könnte auch auf Telekomunternehmen ausstrahlen, da auch hier Servicepauschalen üblich sind und möglicherweise unzulässig sein könnten. Es wird betont, dass wer Geld verlangt, dafür auch eine Leistung liefern muss. Die Artikel diskutiert zudem, dass Zusatzgebühren immer mehr Usus werden und dass Rückzahlungsansprüche auf bis zu 30 Jahre möglich sein könnten.
ZackZack.at berichtet über erste erfolgreiche Rückforderungen gegen Mobilfunkbetreiber in Österreich. Nach einem wichtigen Sieg der Arbeiterkammer vor dem OGH gegen undurchsichtige Gebühren bei Fitnesscentern, haben Anwälte begonnen, auch gegen die großen Mobilfunkbetreiber vorzugehen. Es wird erläutert, dass Servicepauschalen ohne erkennbaren Mehrwert für den Kunden bei Fitnesscentern für nicht rechtens erklärt wurden und dass diese Rechtsprechung möglicherweise auch auf Mobilfunkverträge angewandt werden kann. Anwalt Matthias Strohmayer konnte bereits in über 100 Verfahren erreichen, dass die gesamten Servicepauschalen samt Zinsen an seine Klienten zurückbezahlt wurden.
Was muss ich jetzt machen, um mein Geld zurückzubekommen?
Um Ihr Geld zurückzuerhalten, gestalten wir den Prozess für Sie denkbar einfach: Registrieren Sie sich über unser Online-Formular, tragen Sie die erforderlichen Informationen ein – eine Rechnung ist dafür nicht notwendig. Füllen Sie lediglich das Formular aus und übermitteln Sie uns Ihre Angaben. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Muss ich persönlich erscheinen?
Nein, die gesamte Abwicklung kann bequem per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Sie müssen nicht persönlich anwesend sein.
Was kostet mich das Verfahren?
Den gesamten Prozess finanzieren wir, sodass Sie absolut kein Kostenrisiko tragen. Im Falle einer erfolgreichen Rückforderung der Servicepauschale erhalten wir 33% des rückerstatteten Betrags.
Kann der Anbieter meinen Vertrag kündigen?
Nein, das ist gesetzlich nicht zulässig und kam in der Praxis bisher nicht vor.
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